Der TÜV NORD hat mitgeteilt, dass er eine Kooperation mit dem System Live-Expert, das
bereits seit längerer Zeit dafür bekannt ist, Gutachten mithilfe eines Videosystems durch
Bildaufnahmen der Meister in der Werkstatt zu fertigen, abgeschlossen hat.
In Gutachten, die nach diesem System gefertigt werden wird explizit wie folgt ausgeführt:
„Besichtigungsbedingungen und Hilfsmittel:
Das Fahrzeug wurde bei der Erstbesichtigung im frei zugänglichen und unzerlegten
Zustand besichtigt. Zur exakten Schadenfeststellung wurde nach Demontage des
Heckstoßfängers das Fahrzeug auf einer Hebebühne nachbesichtigt.
Die Besichtigung erfolgte mit Hilfe des „Live Expert Systems“, bei dem der
Sachverständige zur Besichtigung zusammen mit dem vor Ort befindlichen
Assistenten eine patentierte Live Video-Audio-Übertragungstechnologie nutzt mit der
amtlichen Patentbezeichnung „Verfahren und Vorrichtung zur Begutachtung von
Objekten“.
Besonderes Merkmal dieser Übertragungstechnologie ist, dass der Sachverständige
in Echtzeit den Assistenten steuert und der Sachverständige zur gleichen Zeit
während der Live-Übertragung die Fotos auslöst bzw. erstellt.“
Ergänzend wird in einer Presseerklärung ausgeführt:
„TÜV NORD Mobilität hat die live-expert GmbH mit Sitz im saarländischen
Saarwellingen in den Konzern integriert. live-expert hat eine Video- und
Kommunikationstechnologie entwickelt und zur Serienreife gebracht, mit der
Gutachter mittels eines Live-Video-Streams Schäden und Zustände an Fahrzeugen
besichtigen und unmittelbar dazu Gutachten erstellen können. Diese Besichtigung
erfolgt in Zusammenarbeit mit einem weiteren Fachmann vor Ort, der per
Smartphone oder Tablet den Live-Stream an den Gutachter in der Zentrale überträgt.

So werden durch die Unabhängigkeit und Neutralität des TÜV-Ingenieurs vor Ort und
die Fachkompetenz des Schadengutachters Begutachtungen möglich, die sich durch
Qualität auszeichnen und den Beteiligten innerhalb kürzester Zeit fundierte
Entscheidungsgrundlagen liefern. Schließlich sind die TÜV NORD-Ingenieure in über
10.000 Autohäusern und Werkstätten aktiv und immer schnell vor Ort, wenn eine
Begutachtung ansteht. Vergingen bisher rund zwei Tage für die Erstellung eines
entsprechenden Gutachtens, kann in Zukunft die Schadenabwicklung schon nach
einer Stunde weiterverfolgt werden.

Auch an den eigenen 200 TÜV-STATIONEN kann dieses Verfahren flächendeckend
eingesetzt werden, wenn Privatkunden sachverständig in Schadensfällen bedient
werden sollen. Zudem werden Fuhrparks die einfach zu bedienende Technologie
zum Beispiel bei der Leasing-Rücknahme nutzen.

Hartmut Abeln, Vorsitzender der Geschäftsführung von TÜV NORD Mobilität, betont:
„Mit der weiteren Digitalisierung durch den Einsatz der Video-Technologie wird der

Arbeitsprozess bei der Schadenbegutachtung revolutioniert. Auf der Grundlage des
ausgereiften Live-Expert-Systems werden durch schnelle Verfügbarkeit der
Schadenaufnahme die Prozesskosten der beteiligten Partner deutlich reduziert.
Aufgrund der Weiterentwicklung dieser Technologie sind überdies auch komplexe
Begutachtungen umfänglich und in hoher Begutachtungsqualität durchführbar.”

Dieses Arbeitsfeld wird in der neu gegründeten TÜV NORD SofortGutachten GmbH
betrieben. Es umfasst alle klassischen Fahrzeuggutachten (Leasingrücknahmen,
Gebrauchtwagenbewertungen und Schadengutachten). Als Geschäftsführer
fungieren gemeinsam Armin Heese (TÜV NORD) und der Erfinder der Live-Expert Technologie Andreas Schnur.“
Es kann kein Zweifel bestehen, dass mit diesem System die Grundsätze der
Sachverständigentätigkeit konterkariert werden. Die höchstpersönliche Besichtigung des
Fahrzeuges durch den persönlich anwesenden Sachverständigen wird ohne Not
aufgegeben.
Es besteht die große Gefahr, dass die Beweiskraft derartiger Gutachten nicht mehr garantiert
werden kann und die im Interesse des Kfz-Betriebes selbst liegende Trennung zwischen
Schadenfeststellung und Schadenbehebung – also zwischen Gutachtenerstellung und
Reparatur – aufgegeben wird.
Nur diese strikte Trennung sichert jedoch den Kfz-Betrieb auch vor unberechtigten
Wünschen und Einwendungen des eigenen Kunden und letztlich sichert das unabhängige
Gutachten den Kfz-Betrieb auch gegen willkürliche Kürzungen des Versicherers.
Ein weiterer Nachteil ist die Tatsache, dass der Mitarbeiter des Reparaturbetriebes für
fremde Tätigkeiten in einem Arbeitsumfeld, das eh schon von extremen Belastungen
gekennzeichnet ist, missbraucht wird.
Derzeit bleibt abzuwarten, ob Kfz-Versicherer derartige Gutachten und die damit
verbundenen Honorare akzeptieren. Es wäre zu wünschen, dass derartige Angebote durch
die Versicherer kritisch überprüft würden.

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